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Falls Ihnen eine Zahnersatz- maßnahme bevorsteht, wird Ihnen Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Darin wird auch die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenver- sicherung an der vorgesehenen Behandlung ersichtlich sein. Gerne bieten wir Ihnen an, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn zu prüfen und Ihnen die genauen Leistungsansprüche aus Ihrer privaten (Zahn-)Zusatzver- sicherung zu berechnen.
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