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Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich auch Krankheits- kosten, wenn Sie sich anlässlich von Auslandsaufenthalten in ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Behandlung begeben müssen.
Das gilt allerdings nur für diejenigen Länder, mit denen Sozialversicherungs- abkommen bestehen. Und auch dann ist keinesfalls überall gewährleistet, daß Ihre Kosten übernommen werden. Denn vielfach wird Ihre “Europäische Kranken- versicherungskarte” oder der Auslands- Krankenschein nicht akzeptiert, sondern die sofortige bare Begleichung von Behandlungskosten verlangt, später aber nicht zu 100% von der Kasse erstattet.
Volle Leistung, überall
Mit der Auslandsreisekranken- Versicherung der SIGNAL IDUNA brauchen Sie sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Ganz gleich wo, Ihre Kosten werden zu 100% erstattet, und zwar für:
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